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Wertpapierdepot
Ein Wertpapierdepot ist eine Verwahrmöglichkeit für alle geführt, auf dem die Bestände gebucht werden. Im Fall einer Sonderverwahrung werden Wertpapiere zusätzlich in Papierform z.B. in einem Safe durch ein Kreditinstitut bzw. eine Depotbank verwahrt und diese Einrichtung dort ebenfalls als Wertpapierdepot oder als Streifbanddepot bezeichnet. Im Bereich der Verwahrung von Fonds spricht man auch von einem ''Anlagekonto''. Summe aller Wertpapierdepots eines Anlegers bilden dessen Portfolio.Dividenden oder Zinsen von Wertpapieren sowie Bankgebühr|Depotgebühren werden auf einem separaten Verrechnungskonto verbucht.
Verwahrarten
Offenes Depot
Girosammelverwahrung
Die Girosammelverwahrung (oft auch einfach ''Sammelverwahrung'' genannt) ist die heutzutage verbreitetste Art der Verwahrung von Wertpapieren. Häufig existiert für jedes börsennotierte Unternehmen nur noch eine einzige Aktie als Sammelurkunde in Papierform, die in einem Safe verwahrt wird. Die Information darüber, wem welcher Anteil an der Sammelurkunde zusteht wird u.a. beim Zentralverwahrer, der depotführenden Bank und ggf. dem Unternehmens- bzw. Fondsmanagement gespeichert. Regelmäßig (mindestens jährlich) erhält auch der Depotinhaber einen Depotauszug, der Stückzahl und Wert aller Anlagen zeigt.
Tatsächlich gehostet werden die Informationen über die Wertpapierdepots bei dieser Methode meistens für viele Banken eines Landes bei einem Zentralverwahrer. In Deutschland wird diese Leistung von der Firma Clearstream, in Österreich von der OeKB ausgeführt. Bei einem Eigentümerwechsel sammelverwahrter Wertpapiere ist es nicht mehr nötig, etwaige effektive Stücke zu bewegen. Der Eigentümerwechsel wird allein in der Depotbuchhaltung der Depotbank und ggf. beim Drittverwahrer durch Umbuchung nachvollzogen.
Bei einer Girosammelverwahrung hat der Kunde keinen Anspruch auf bestimmte Einzel-Urkunden. Er hat auch keinen Anspruch auf Herausgabe (falls eine Gattung teileffektiv verbrieft ist) bestimmter, effektiver Einzelurkunden. Der Anspruch bzgl. effektiver Herausgabe besteht lediglich auf die ihm zustehenden (bescheinigte) Nominale. Sofern keine Stückelung vorgegeben ist, wird der Sammelverwahrer diese, entsprechend der auszuliefernden Gesamtnominale, jeweils selbst zusammenstellen.
Optional bzw. ohne Rechtsanspruch sind:
* ''Gewünschte Stückelung(en)'': Beim Sammelverwahrer kann die gewünschte Stückelung, der zur Auslieferung (W-Scheck) angezeigten effektiven Zertifikate, vorgegeben werden. Je nach Beschaffenheit des effektiven Handbestands (physischer Teil des Sammelbestands) wird diesem Wunsch auch entsprochen.
* ''gewünschte Stückenummer(n)'': Die Herausgabe von bestimmten Stückenummern (sofern beim Sammelverwahrer in Verwahrung) gestaltet sich schwierig, ist jedoch grundsätzlich möglich, da der Handbestand mit arithmetisierten Nummernverzeichnissen geführt wird. Hier wird der Sammelverwahrer als Dienstleister entsprechende Gebühren erheben.
Streifbandverwahrung
Bei der Streifbandverwahrung (oft auch einfach ''Sonderverwahrung'' genannt) sichert sich der Hinterleger das Recht auf die selben effektiven Stücke, die er hinterlegt hat. Die Stücke werden durch eine individuell ausgezeichnete Papierschleife von den restlichen Beständen separiert.
Zur Streifbandverwahrung vertretbarer Wertpapiere ist der ausdrückliche Auftrag des Hinterlegers notwendig. Andere Wertpapiere (z.B. Namenspapiere, beschädigte Stücke) müssen streifbandverwahrt werden, da durch die abweichende Verwertbarkeit kein gleichwertiges Miteigentum an einem Sammelbestand in einer Sammelverwahrung begründet werden kann. Zur Streifbandverwahrung der zugehörigen Kupons des hinterlegten Wertpapieres ist ein zusätzlicher Auftrag erforderlich, sonst werden die Kupons von der Verwahrstelle im Zuge der üblichen Depotverwaltung zur Fälligkeit abgetrennt und eingelöst.
Bei sehr marktengen Werten konnte die Streifbandverwahrung im Börsenhandel problematisch werden, wenn Aktienurkunden in mehreren Stückelungen existierten (z.B. im Nennwert von 100 DM und 1.000 DM). Wurde die große Stückelung angeboten, aber bestand nur Nachfrage nach niedrigeren Stücken, war ein Handel trotz kursmäßig passender Kauf- und Verkaufsaufträge nicht möglich, da die Urkunde effektiv nicht teilbar war.
Geschlossenes Depot
Im geschlossenen Depot bietet die Bank lediglich den Tresorraum bzw. Safe für die Effektive Stücke|effektiven Stücke an. Alle Verwaltungstätigkeiten müssen vom Kunden übernommen werden (z. B. Einlösen der Kupons oder des Talons) und es erfolgen keine Benachrichtigungen hinsichtlich Kapitalmaßnahmen oder Hauptversammlungen. Letztlich ist ein geschlossenes Depot faktisch nichts anderes als ein Bankschließfach. Diese Art der Verwahrung ist heutzutage sehr unüblich.
Sicherheit
Eine elementare Rolle bei der heute am weitesten verbreiteten Girosammelverwahrung spielt der Zentralverwahrer. Dieser betreibt oft in der Nähe von verschiedenen Börse|Börsen unterirdische Server, auf denen die entsprechenden Daten gespeichert sind. Diese sind meist wochenlang in Bunkern autark funktionsfähig. Die genauen technischen Details und Standorte werden aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht veröffentlicht, da z.B. durch einen Hackerangriff (wie u.a. fiktional in dem Kinofilm Stirb_langsam_4|Stirb langsam 4.0 thematisiert) ennorme Unordnung in die verschiedenen Eigentumsverhältnisse von Millionen von Wertpapierbesitzern gebracht werden könnte.
In Deutschland befinden sich die Server von Clearstream in Frankfurt (Main) nur ca. 100 Meter von der Börse entfernt, weitere Standorte sind u.a. in unmittelbarer Nähe der Börsen von Stuttgart, Düsseldorf und Bremen. Angeblich sollen diese im Krisenfall unabhängig voneinander und autark das gesamte Börsengeschehen inklusive der Verwaltung der Wertpapierdepots jeweils 3 Monate lang auch ohne externe Stromzufuhr aufrecht erhalten können.
Depottypen
Man unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Wertpapierdepots:
* ''Depot A'' (Eigendepot) enthält die Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank und haftet für alle Verbindlichkeiten des Zwischenverwahrers (der Bank) gegenüber dem Drittverwahrerer.
* ''Depot B'' (Fremd-, Ander- oder Treuhanddepot) enthält die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Der Bestand befindet sich im Eigentum des Hinterlegers (dem Kunden der Bank).
* ''Depot C'' (Pfanddepot) enthält alle verpfändeten Wertpapiere der Kunden der Bank. Der Bestand haftet in vollem Umfang solidarisch für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer.
* ''Depot D'' (Sonderpfanddepot) enthält die beschränkt verpfändeten Wertpapiere der Kundschaft der Bank. Der Bestand haftet für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer nur bis zum Betrag des einzelnen dem Kunden gewährten Kredits.
Depotgebühren
Für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots erhebt die Bank üblicherweise Depotgebühren. Diese sind meist nach Höhe und Art der Bestände gestaffelt. Insbesondere ist die Verwahrung von girosammelverwahrten Papieren günstiger, als solche in anderen Verwahrarten. Einige Direktbanken sowie Fondsgesellschaften bieten auch kostenfreie Depotführung an. Für den Depotübertrag darf eine Bank in Deutschland keine eigenen Gebühren verlangen. Diese Gebührenfreiheit gilt derzeit noch nicht für österreichische Banken.
Rechtliches
In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Führung von Depots das Depotgesetz. Für Depots gelten die rechtlichen Regeln für Konten analog. So ist z.B. für die Eröffnung von Depots eine Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO notwendig. Auch werden Wertpapierdepots im Rahmen des Kontenabrufverfahrens gemeldet.
