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Pension
DeutschlandHöhe der PensionHinterbliebenenversorgungVergleich zwischen Altersrente und PensionNachhaltige Finanzierung der VersorgungAktuelle GesetzgebungKirchenÖsterreich
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Vergleich zwischen Altersrente und Pension
Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig und wegen abweichender rechtlicher Zielrichtungen auch nur eingeschränkt zulässig (siehe Mindestversorgung). Für die Berechnung des Nettoeinkommens müssen verschiedene Einkommensarten, Besteuerung und Kosten berücksichtigt werden. Das statistische Bundesamt ermittelt für den Haushalt eines Angestellten oder Beamten etwa die gleichen OECD-Werte (Stand 2002). Für den Ruhestand der Arbeitnehmerhaushalte ermittelt das Statistische Bundesamt einen Einkommensrückgang nach OECD-Skala von 44 % und 13 % für den eines Pensionärs.Langjährig versicherte Angestellte, die 2003 durch Erreichen der Altersgrenze aus dem Arbeitsleben ausschieden, erhielten eine Rente von durchschnittlich 1227 EUR pro Monat nach Abzug der Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (alte Bundesländer)
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1 % aller Angestellten erhielten in den alten Bundesländern eine Rente über 1800 EUR.
Pensionäre/Pensionärinnen, die durch Erreichen der Regelaltersgrenze ausschieden, erhielten durchschnittlich 3170 EUR pro Monat (brutto, Stand 2003).
Die genannten Zahlen sind aber nur sehr bedingt vergleichbar: 78% der Beamten sind im höhereren oder gehobenen Dienst, also in der Regel mit Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss. Bei Angestellten liegt die Quote deutlich, bei Arbeitern noch erheblich niedriger. Unterschiede der Bildungsabschlüsse führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich somit automatisch auf die Ruhegehälter aus. Ein weiteres Problem bei der Vergleichbarkeit sind die unterschiedlichen Erwerbsbiografien: Den Eckrentner mit seinen 45 Arbeitsjahren gibt es faktisch kaum, denn 10 Prozent Arbeitslosigkeit führen bei Rentnern zwangsläufig dazu, dass von den 40-50 Jahren zwischen Schulabgang und Ruhestand ca. 4 Jahre wegen Arbeitslosigkeit keine Beiträge gezahlt werden - eine Lücke, die in Beamtenbiografien eher selten auftaucht.
Der so genannte Eckrentner, der 45 Jahre mit durchschnittlichem Verdienst eines deutschen Arbeitnehmers gearbeitet hat und mit 67 Jahren 2030 in Rente geht, wird nicht die Armutsgrenze von 938 EUR erreichen. Für Beamte zeichnet sich eine solche Entwicklung aufgrund des Alimentationsprinzips nicht ab.
Zwischen Altersrenten und Pensionen gibt es zahlreiche Unterschiede:
* In der Regel erhält der Pensionär nach Erreichen der Altersgrenze 73,37 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt (Stand 2006). Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet. Die Altersrente bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten von 3304 EUR (Stand 2003) ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 EUR pro Jahr.
* Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, welches zu jeder Zeit den Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt. Ledige Beamte erhalten 1.225,81 EUR (brutto) (Stand 2004). Berechnungsgrundlage der Mindestversorgung sind 65 % der letzten Stufe der Besoldungsgruppe A4. Altersrenten sind von den erbrachten Rentenbeiträgen (Entgeltpunkte/Rentenformel) abhängig und prinzipiell nach unten nicht begrenzt, ggf. können aber andere staatliche Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe bezogen werden - genau dies soll Pensionären erspart bleiben, damit sie auch zu aktiven Zeiten ihr Amt unabhängig führen können.
* Pensionäre erhalten von ihrem Dienstherrn in der Regel 70% ihrer Krankheits- und Pflegekosten als Beihilfe erstattet, allerdings sind –analog zur gesetzlichen Krankenversicherung – nicht alle Aufwendungen beihilfefähig. Zwar unterliegen Beamte (und damit auch Pensionäre) nicht der Pflicht zur Versicherung, wenn sie aber das letztlich kaum kalkulierbare Risiko des restlichen Kostenanteils nicht selber tragen wollen, müssen sie für den Rest eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Aufgrund der Beitragsstruktur solcher Versicherungen, die von vielen verschiedenen Faktoren (Eintrittsalter, Zahl der Versicherten) sowie vom Leistungsumfang abhängt, sind die Beiträge sehr unterschiedlich und können, da es keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern gibt und der Beitrag sich nicht am individuellen Einkommen orientiert, von etwa drei bis zu rund 25 Prozent der Pension betragen. Im Gegensatz dazu zahlen Altersrentner einheitlich den Halbanteil der Krankenversicherung (2008: Sechs bis acht Prozent der Rente) und die volle Pflegeversicherung (2008: 1,7% der Rente), Ehepartner und ggf. Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
* Pensionäre zahlten immer schon Einkommensteuer auf die gesamten Pensionseinkünfte, Renten unterlagen hingegen hinsichtlich der Besteuerung selbiger nur mit dem Ertragsanteil, welcher vom Renteneintrittsalter abhing. Erst seit 2005 unterliegen Altersrenten zu 50 % der Einkommensteuer. Bis 2020 erhöht sich dieser Anteil auf 80 %, bis 2040 auf 100 % (Alterseinkünftegesetz). Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrags werden ledige Eckrentner aber davon erst in 2011 (West) bzw. 2013 (Ost) betroffen, sofern dieser Betrag von rund 639 EUR (2008) bis dahin nicht noch erhöht wird.
* Ein Teil der Pensionäre erhält (je nach Dienstherrn) einmal jährlich ("Weihnachtsgeld") oder auch monatlich Sonderzahlungen. Dieser Anspruch wurde in den vergangenen Jahren mehrfach gekürzt bzw. ist bereits ganz entfallen. Rentner erhalten für im aktiven Berufsleben verdientes Weihnachtsgeld oder sonstige sozialversicherungspflichte Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld eine entsprechende Erhöhung ihrer Monatsrente, die jedoch im Rentenbescheid nicht gesondert ausgewiesen wird. Aktuelle Kürzungen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld von im Berufsleben stehenden Arbeitnehmern wirken sich auf bereits verrentete Arbeitnehmer nicht mehr aus, während bei Pensionären Verschlechterungen von Beamtenbezügen voll umgesetzt werden.
* Pensionen erreichen derzeit durchschnittlich 73,78 % des letzten Bruttoeinkommens, die Altersrente des "Eckrentners" 48 %. Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig.
* Die Pensionen werden auf maximal 71,75 % sinken, dieser Anspruch wird nach 40 Jahren erreicht. Altersrenten sinken dagegen auf bis zu 40 %. Der Nachhaltigkeitsfaktor erlaubt es von Jahr zu Jahr die Rente in Abhängigkeit vom Verhältnis Rentner/Beitragszahler zu kürzen.
* Betriebsrenten werden bei einer Vielzahl von größeren Unternehmen für und im Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes|Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bezahlt, insgesamt erhalten 16 % aller Arbeitnehmer eine solche Zusatzrente von im Schnitt 325 EUR (2002).
* Pensionäre, die früher als Angestellte oder Arbeiter Rentenanwartschaften erworben haben, erhalten zusätzlich zur Pension eine Rente. Diese Rente wird jedoch gemäß § 55 BeamtVG ganz oder teilweise mindernd auf die Pension angerechnet, das heißt die Beamtenpension wird gekürzt. Ebenfalls weitgehend angerechnet werden Hinterbliebenenrenten, was bei Rentnern nicht der Fall ist.
* Pensionäre mit Ehepartner bzw. kindergeldberechtigten Kindern wird aufgrund des Alimentationsprinzips der entsprechende Anteil des familienbezogenen Teil des Bruttoeinkommens als Teil des Ruhegehalts solange bezahlt, wie Ehe oder Kindergeldberechtigung besteht. Nach Beendigung von Ehe bzw. Kindergelberechtigung wirken sich jedoch bei Pensionären familienbezogene Bruttogehaltsanteile des aktiven Erwerbslebens anders als bei Rentnern nicht postiv auf die Altersversorgung aus.
Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten sind nur schwer vergleichbar; ein einfacher Vergleich oben genannter Prozentzahlen erlaubt keinen Rückschluss auf die tatsächliche Versorgungshöhe einer Einzelperson. Es ist aber eine Tatsache, dass beim Übergang zur Rente die Rentnerhaushalte einen weitaus deutlicheren Einkommensrückgang verkraften müssen als die Pensionäre, dies weist auch die Statitik im Nettoeinkommen (siehe dort) aus.
