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Pension
DeutschlandHöhe der PensionHinterbliebenenversorgungVergleich zwischen Altersrente und PensionNachhaltige Finanzierung der VersorgungAktuelle GesetzgebungKirchenÖsterreich
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Deutschland
Die '''Pension''', die auch Ruhegehalt genannt wird, ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Soldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, die das Pensionsalter erreicht haben.Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im ''Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter in Bund und Ländern'' (BeamtVG) geregelt (siehe Weblinks), allerdings ist die zugehörige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform im Herbst 2006 dezentralisiert worden, so dass Bund und Länder dies jeweils für ihren Bereich regeln. Erste Länder haben schon von der neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und einige Regelungen des BeamtVG abgewandelt.
