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Pension
DeutschlandHöhe der PensionHinterbliebenenversorgungVergleich zwischen Altersrente und PensionNachhaltige Finanzierung der VersorgungAktuelle GesetzgebungKirchenÖsterreich
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Österreich
In [[Österreich]] waren früher Pensionäre nur ehemalige Beamte, während die Rentner ehemals in der Privatwirtschaft gearbeitet haben, heute beziehen alle ehemalige Arbeitnehmer eine Pension, die allerdings nicht den gleichen Berechnungsgrundlagen, wie z.B. Durchrechnungszeiten, unterliegen.Das Wort '''Pension''' für eine dauernde Leistung aus der Pensionsversicherung wurde in Österreich durch Gesetzesnovellen im Jahr 1962 eingeführt - vorher bezeichnete das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) auch Pensionsversicherungsleistungen als '''Renten'''.
Diese sprachliche Unschärfe wird jedoch bis heute dadurch gefördert, dass in Deutschland jene Leistungen, für die in Österreich das Wort '''Pension''' verwendet wird, nach wie vor als '''Rente''' bezeichnet werden. Weiter verwendet auch das Recht der Europäischen Union das Wort '''Rente''' für Leistungen aus Pensionsversicherungen.
Als '''Renten''' werden in Österreich die dauernden Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet.
Die heutige Bezeichnung von Pensionsbeziehern sind allerdings keine Pensionäre sondern Pensionisten.
Österreichische Beamte beziehen als Altersversorgung einen Ruhegenuss, keine Pension. Der Ruhegenuss wird von den ehemaligen Dienstbehörden geleistet, eine Pensionsversicherung für Beamte gibt es in der Sozialversicherung (Österreich)|österreichischen Sozialversicherung nicht.
Trotz der sog. Pensionsharmonisierung am 1. Januar 2005 unterscheidet das österreichische Pensionssystem weiterhin zwischen der weitgehend vereinheitlichten gesetzlichen Pensionsversicherung (umfasst Unselbständig Beschäftigte, Bauern und Selbständige) und den verschiedenen Beamtenversorgungssystemen.
