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Einnahme
Einnahme ist ein Fachbegriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen, der Kameralistik und dem Steuerrecht, der allgemein den Zugang von Zahlungsmitteln (Kameralistik) oder Nettogeldvermögen (Betriebswirtschaftslehre, Steuerrecht) bezeichnet. Entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch muss hier jedoch genauer abgegrenzt werden.In der Betriebswirtschaftslehre
Eine Einnahme im betriebswirtschaftlichen Sinn erhöht das Nettogeldvermögen eines Unternehmens. Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einzahlungen, den Zugängen von kurzfristigen Forderungen (einschließlich Wertpapiere) und den Abgängen von kurzfristigen Verbindlichkeiten (einschließlich Rückstellungen). Das Gegenteil einer Einnahme ist eine Ausgabe.
* Eine Einnahme muss nicht gleichzeitig eine Einzahlung sein. Wird eine Rechnung fakturiert, erhöht sich das Geldvermögen durch die entstehende Forderung, der Zahlungsmittelbestand erhöht sich nicht.
* Eine Einnahme muss auch nicht zu einem Ertrag führen. Leistet etwa ein Gesellschafter eine Bankeinlage, ist dies als externe Kapitalerhöhung zu werten.
