Effektivzins

Money is Red
KreditkarteBankSteuerPensionSpareinlageHaushaltsplanLebensversicherung
AktienAktionfondAltersvorsorgeBankBausparvertragBörsenkursDarlehenDebitkarteEffektivzinsEinnahmeFinanzierungGeldanlageGeldkarteGuthabenkarteHaushaltsplanHedgefondImmobilieInsolvenzInvestmentfondsKontokorrentkreditKreditkarteKreditvertragLebensversicherungLeitzinsPensionPrivatkonkursSchuldenSchuldnerberatungSpareinlageSteuerStudienkreditTagesgeldkontoWertpapierdepotWirtschaftZwangsversteigerungÜberschuldung

Effektivzins
Rahmenbedingungen für die Berechnung des effektiven JahreszinssatzesVergleich unterschiedlich gestalteter Kredite und AnlagenPreisangabenverordnung

Effektivzins

Der effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent angegeben und müsste folglich eher ''effektiver Jahreszinssatz'' lauten, aber die Bezeichnung hat sich so eingebürgert. Bei Krediten, deren Zinssatz oder/und andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern (können), wird er als ''anfänglicher effektiver Jahreszins'' bezeichnet.

Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.

Rahmenbedingungen für die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes



Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden.

Wenn Faktoren wie insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogenen wurden, dann können sie bei verglichenen Darlehen durchaus unterschiedlich sein, denn die wichtigste Aufgabe der Effektivzinssatzberechnung besteht gerade darin, unterschiedlich gestaltete Kredite vergleichbar zu machen.

Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren), Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge und Kontoführungsgebühren enthalten. Dies muss berücksichtigt werden, wenn eingeholte Angebot (Willenserklärung)|Angebote objektiv verglichen werden sollen. Der Effektivzinssatz berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzinssatz alle weiteren preisbestimmenden Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf, d. h., der Effektivzinssatz gibt die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent an. Preisbestimmende Faktoren sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine.

Vergleich unterschiedlich gestalteter Kredite und Anlagen



Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnung gibt es auch universell einsetzbare finanzmathematische Verfahren, die aus allen Einzahlungen in eine Anlage und Auszahlungen aus der Anlage ''unabhängig von Art und Benennung dieser Zahlungen'' einen Effektivzinssatz als Vergleichsmaß ermitteln, das sich ebenfalls als effektiver Jahreszinssatz ausdrücken lässt. Die Unabhängigkeit von Art und Benennung der betrachteten Ein- und Auszahlungen ist ein Vorteil dieser klassischen Verfahren der so genannten Rentenrechnung. Die dahinter stehende Mathematik der geometrischen Reihen ist relativ alt, war aber für frühere Preisangabenverordnungen nicht ausreichend einfach umsetzbar. Rechnerimplementiert können die nötigen (iterativen) Berechnungsverfahren heute jedoch problemlos eingesetzt werden. Für die reine Kosten- bzw. Renditeberechnung kann man solche Berechnungen sogar zum ''Vergleich sehr unterschiedlich gestalteter Kredite und Anlagen'' einsetzen, insbesondere bei einer nachträglichen Bewertung. Das ist besonders dann wichtig, wenn Kredite und Anlagen so gestaltet wurden, dass ein Vergleich mit anderen Finanzprodukten im Markt schwer fällt. Als Entscheidungshilfe bei Auswahl von Krediten und Anlagen misst auch dieser Effektivzinssatz aber nur einen Aspekt eines Kredits bzw. einer Anlage. Andere Aspekte wie Risiko, Sicherheit, Preisentwicklung usw. müssen zusätzlich bewertet werden.

Preisangabenverordnung



Der effektive Jahreszinssatz ist in § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2 dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu erfolgen.

Das in der Verordnung vorgeschriebene Verfahren entspricht heute der Berechnung des Interner_Zinsfuß|internen Zinsfußes. Es ist ein in der Rentenrechnung lange bekanntes Verfahren und wurde in Deutschland im Jahr 2000 auf Druck des EU-Ministerrats für Verbraucherfragen (1996) eingeführt. Im Gegensatz zur alten Methode kann mit der heutigen Berechnungsmethode der Effektivzins nicht mehr so einfach durch Verteilung von Kreditkosten auf unterschiedlich gewichtete Kostenkategorien manipuliert werden.

Wegen der Schwächen der damaligen PAngV-Methode gab es damals bei den Banken Programme, bei denen zur internen Effektivzinsberechnung ein Verfahren der damaligen AIBD (Standard Method of Calculating Yields for International Bonds, Association of International Bond Dealers, 1969-1992, Zürich) eingesetzt wurde. Gegenüber den Kunden musste aber der Effektivzinssatz nach der damaligen PAngV angegeben werden. Neben dem Interesse der Banken an durch Produktgestaltung manipulierbaren Zinsangaben war ein weiterer Grund für deren Widerstand gegen die Anwendung des internen Zinsfußes, dass dieses Verfahren iterativ ist: Ein Rechner braucht für die Berechnung des internen Zinsfußes mehrere Durchläufe, bis die vorgeschriebene Genauigkeit erreicht wird. Aber schon in den 80er Jahren stand das Verfahren auch in Taschenrechnern und Tabellenkalkulationsprogrammen zur Verfügung.

Bei Verbraucherdarlehen gehört die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes gemäß § 492 Absatz 1 Satz 5 Nr. 5 BGB zwingend zum Inhalt des Vertrages, um dem Verbraucher Zinsvergleiche zu ermöglichen. Zum Schutz des Verbrauchers ist im Gesetz zusätzlich festgelegt:

''Fehlt die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses, mindert sich der Zinssatz gemäß § 494 Absatz 2 Satz 2 BGB auf den gesetzlichen Zinssatz (§ 246 BGB). Ist die Angabe im Vertrag zu niedrig (falsch), mindert sich der Zinssatz gemäß § 494 Absatz 3 BGB verhältnismäßig um den Prozentsatz, um welchen der effektive oder anfänglich effektive Jahreszins zu niedrig angegeben ist.''

Missbräuchliche Verwendung



Der effektive Jahreszins ist eine Kenngröße, um unabhängige Kredite zu vergleichen. Ist das Darlehen fest mit dem Kauf eines Produktes verknüpft, wie beispielsweise beim Kauf eines Autos, so ist die vorrangige Kenngröße der Kaufpreis. Wird dieser nicht genannt, wie häufig in der Werbung, so ist die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes irrelevant. Um verschiedene Finanzierungen eines Produktes zu vergleichen, müsste anhand eines angenommenen effektiven Jahreszinssatzes und der Zahlungsraten der effektive Kaufpreis bestimmt werden.


Last Updated: 29.06.2008

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the Wikipedia article Effektivzins.


401k | 403(b) | 457 Plan | 529 Pan | Bankruptcy | Budget | Business Plan | Cash Flow | Central Bank | Credit Card | Credit Union | Day Trading | Debit Card | Debt Consolidation | Deposit Account | Dividend | Economy | Employee Benefits | Employee Stock Option | Entrepreneur | Financial Advisor | Financial Planner | Hard Money Lender | Health Insurance | Hedge | IRA | Insurance | Interest | Investment | Life Insurance | Loan | Microcredit | Money | Mortgage | Mortgage Loan | Pawnbroker | Pension | Portfolio | Retirement Plan | Returns | Risk | Salary | Social Security | Speculation | Stock Broker | Stock Exchange | Stock Market | Wage | Warrant |
Terms and Conditions

Apple, the Apple Logo, Mac, Mac OS, Macintosh, iTunes, iPod, iPhone, Apple Store and iLife are registered trademarks of Apple Inc.
:en